Asyl, AfD und Beamtenrecht

Grundgesetz 2025 Nach der Wahl

Es war absehbar, dass sich die Mehrheitsverhältnisse in Deutschland nach der Wahl 2025 ändern würden. Dass der Koalitionär Lindner mit seiner Verweigerungshaltung aus Eigensucht ein Eigentor für die FDP schießen würde, war ebenso absehbar. Nur für Herrn Lindner offenbar nicht, der öffentlich spekulierte, in einer neuen Regierung wieder ein Ministeramt übernehmen zu können. Was natürlich Zweifel an seiner Eignung als Führungspolitiker aufwirft.

Nun, die Dreierkoalition zwischen der SPD, den Grünen und der FDP, hat es nicht geschafft, den Problemen einigermaßen Herr zu werden und Scholz musste seinen Hut nehmen. Persönlich bin ich froh darüber. Jemand, der kaltschnäuzig bei einer Befragung, bei der es um Milliardenschaden für den Staat durch Betrug ging, „Erinnerungslücken“ geltend macht, ist mir suspekt. Inwieweit er seine schützende Hand als Bürgermeister von Hamburg über die Betrügerbande von Bankern gelegt hat, ist öffentlich nicht bekannt. Er sollte froh sein, gerichtlich nicht belangt zu werden.

So kam es also, dass der Wähler bei der Wahl am 23. Februar 2025 Mehrheitsverhältnisse festgelegt hat, die dazu führten, dass CDU und SPD beschlossen, gemeinsam die nächste Bundesregierung zu bilden.

Zitat: Der Weg für eine neue Bundesregierung ist frei: Der Bundesausschuss der CDU hat dem Koalitionsvertrag am 28.04.2025 zugestimmt. Die Basis der SPD hat sich ebenfalls für den Koalitionsvertrag ausgesprochen.

Am 6.5.2025 wurde Friedrich Merz im zweiten Wahlgang zum neuen Bundeskanzler gewählt.

Über den ersten Wahlgang brauchen wir nicht mehr zu überlegen, er ist letztendlich unerheblich, wenn auch ein Riesenzirkus deshalb veranstaltet wurde.

Ich möchte an dieser Stelle eigentlich auch nur zwei Punkte herausgreifen, über die ich was mitteilen möchte. Der eine ist das neue Verhalten gegenüber Flüchtlingen und Asylsuchenden. Der andere beschäftigt sich mit dem Diensteid von Beamten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der AfD und der Wahl von AfD-Kandidaten.

Zitate: 

Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Parlamentarischen Rat verabschiedet und später von den Alliierten genehmigt. Die drei westlichen Besatzungsmächte Frankreich, Großbritannien und die USA hatten den Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg diesen Auftrag erteilt.

Zunächst hatte auf der bayerischen Insel Herrenchiemsee vom 10. bis zum 23. August 1948 ein erster Verfassungskonvent getagt, der die Grundlagen legte. So sollte es eine starke Bundesregierung geben, keine Volksabstimmungen, und das Staatsoberhaupt sollte nach den Erfahrungen der Vergangenheit nur noch eingeschränkte Machtbefugnisse erhalten.

Am 26. Mai 1993 verabschiedete der Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes, die als Asylkompromiss bekannt wurde. Sie führte zur Einführung von Artikel 16a GG, der wesentliche Einschränkungen des Asylgrundrechts vorsah, darunter die Drittstaatenregelung. Da Deutschland ausschließlich von als sicher geltenden Staaten umgeben ist, wurde damit der Zugang zum Asylverfahren für viele Antragsteller begrenzt. In den folgenden Jahren wurde das Asylrecht mehrfach verändert und durch internationale sowie europäische Regelungen ergänzt.

Soweit ein Blick auf die Deutsche Verfassung in Umrissen.

Was ist nun in den letzten Jahrzehnten daraus geworden? Nichts Gutes, im Gegenteil. Es zeigen sich Ansätze in der Bevölkerung, die sich für den Staat noch sehr negativ auswirken können. Ein Problem ist das Erstarken der AfD, die dies ausnutzt, um die freiheitliche demokratische Grundordnung auszuradieren. Und die Zahl ihrer Wähler nährt die Befürchtung, dass es ihnen gelingen könnte. Und dies 90 Jahre nach Adolf Hitler.

Es ist nun aber so, dass es schon lange nicht mehr um das Heil politisch Verfolgter geht. Die Mehrheit der Migranten sind Wirtschaftsflüchtlinge, die teilweise ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen, um nach Europa, vorzugsweise Deutschland, zu gelangen. Zur Zeit sollen etwa 60.000 Personen irregulär in Deutschland sein. Etwa 2,6 Millionen beziehen Bürgergeld.

Es sei „aus dem Ruder gelaufen“ sprach am 11.05.25  Thorsten Frei der neue Bundesminister für Kanzleramt und besondere Aufgaben. Wir alle erinnern uns nach an „Wir schaffen das“ von Angela Merkel..

Um es klar zu sagen, Angela und „wir“ haben es nicht geschafft. Asylantenheime laufen über, mancher Bürgermeister weigert sich, noch weitere Migranten aufzunehmen, ein Asylverfahren dauert mehr als 10 Monate, unberechtigte Personen sind nicht aus dem Land zu kriegen. Scheinvaterschaften kosten den Staat circa 150 Millionen € im Jahr. Was der Staat insgesamt an Beträgen für Migranten und ihre Familien bereitstellt, kann man nirgends nachlesen. Wenn ich durch die Straßen gehe und eine farbige Frau mit Kinderwagen sehe,  löst das die Assoziation aus, dass sie auf Kosten des deutschen Steuerzahlers hier lebt. Sind dann weitere weibliche Personen, die offensichtlich hier geboren wurden,  verschleiert unterwegs,  trägt das nicht gerade zu einer fröhlichen Grundstimmung bei.

Kein Wunder, wenn ein großer Teil der Bevölkerung diese Zustände für Staatsversagen hält. Seltsame Auswüchse muss der Staatsbürger hinnehmen. Migranten, die etabliert sind und selbst für ihr Auskommen sorgen, werden ausgewiesen. Warum werden jene, die für unser Gemeinwesen nützlich sein können, nicht sofort eingegliedert ? Politik und Behörden wissen nicht, was sie tun. Es fehlt die klare Linie. Das hat natürlich zur Folge, dass der Wähler seinen Unmut an den regierenden Parteien fest macht und nach Alternativen sucht. Das kann bis zum Staatsstreich gehen, davor sollten wir alle Angst haben. Wir wollen keinen zweiten Hitler und keine zweite SS.

Doch der Weg dorthin ist schon teilweise vorgezeichnet. Das Erstarken der AfD zeigt es und es wird nicht leicht sein, diese Tendenz zurück zu schrauben.

Wie soll man dieses Problem nun lösen? Es geht nur durch eine Änderung der Verfassung. Wir dürfen uns heute nicht durch ein Gesetz aus 1948 weiterhin binden lassen. Was damals angebracht war und heute nicht mehr zeitgerecht ist. Das Recht auf Asyl muss weg. Wir haben uns nun lange genug, fast durch Selbstaufgabe, binden lassen. Der Missbrauch führt dazu, dass unser Staatsgefüge ins Wanken kommt.

Damit kommen wir zum zweiten Thema in diesem Artikel. Das Erstarken der AfD, die als verfassungsfeindlich eingestuft ist, haben in diesem Ausmaß wohl die Wenigsten vorausgesehen.

És stellt sich somit die Frage, wer sind die Wähler, die die AfD zur zweitstärksten Partei erheben. Ich glaube es ist - vor allem bei den jungen Leuten - ein Aufbegehren gegen eine alternde Gesellschaft und deswegen ist es auch schick, sich mit Gleichaltrigen zu verbünden. Hinzu kommen die Unzufriedenen, die wirtschaftlich nicht erfolgreich sind. Es sind aber auch aktive und ehemalige Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Wähler der AfD oder sogar ihr Mitglied sind. Auch Polizeibeamte gehören dazu und da setzt bei mir das Verständnis aus. Sie haben ja schließlich einen Diensteid geschworen, der lebenslang gilt. Der beinhaltet, dass sie sich verpflichtet haben, aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen. Das kann man aber nicht, wenn man Sympathien für eine Partei hat, die als verfassungsfeindlich eingestuft ist. Somit begeht man ein Dienstvergehen, das zu ahnden ist.  Wobei der Nachweis nicht einfach ist, weil wir keine Gesinnungsschnüffelei und freie Wahlen haben. 

Zitat:

Beamte und Angestellte im Staatsdienst müssen nach Auffassung des designierten Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) nicht per se mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie Mitglied der AfD sind oder für ein AfD-Mandat kandidieren. Der Verfassungsschutz hat die AfD bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Hessen und Bayern wollen prüfen, ob Parteimitglieder als Beamte arbeiten dürfen. Ähnlich hatte sich vergangene Woche bereits Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) geäußert. Eine Parteimitgliedschaft alleine reiche nicht aus, um daraus automatisch dienstrechtliche Konsequenzen abzuleiten, bekräftigte Reul jetzt gegenüber "Bild".

"Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, muss man beweisen, dass diese Person durch Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat", betonte Reul. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sagte der "Bild"-Zeitung: Es ist fraglich, woher der Minister die Mitglieder der AfD in der Polizei oder anderen Behörden kennen will.

Ich frage mich nun, ob man dazu geteilter Meinung sein kann. Wenn ich es genau nehme, ist mir diese Haltung zu lasch. Wie bitteschön beweisen AfD-Parteimitglieder ihr aktives Eintreten für die freiheitlich, demokratische Grundordnung? Nachdem der Verfassungsschutz  festgelegt hat, ist dieser Widerspruch nicht aufzulösen. Es könnte schlimme Folgen haben, wenn die Staatsmacht nicht duchgreift. Deshalb ist es durchaus angebracht, darauf hinzuweisen, was in der „Weimarer Republik“ vor sich gegangen ist.

 

Gerade, als ich so weit war, dieses Thema abzuschließen und der Beurteilung durch meine Leser zu überlassen, gibt es neue Schlagzeilen. Ausgelöst durch die neue Arbeitsministerin Bärbel Bas, die sich als neuer Stern am SPD-Himmel generiert.

Ich erinnere mich, dass die seinerzeitige SPD-Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein, Heide Simonis, mit dem Vorschlag gescheitert ist, beamtete Lehrer gegen angestellte Lehrer zu ersetzen. Es wurde dann aber ausgerechnet, dass Beamte für den Staat „billiger“ sind, als das Tarifpersonal. Simonis wurde 2005, als sie zur Wiederwahl antrat, vom „Heidemörder“, einem Politiker aus den eigenen Reihen, nicht bestätigt. Man weiß bis heute noch nicht, wer ihr die Stimme verweigert hat. Ihr Nachfolger wurde der CDU-Mann Peter Harry Carstensen. Frau Simonis ist 2023 nach einem langen Leiden verstorben.

Die Vorgänge Bas und Simonis haben nichts miteinander zu tun. Sie dokumentieren aber die Pläne der SPD.

Für die Altersabsicherung von Arbeitnehmern und Beamten gibt es zwei eigenständige Systeme. Die Renten von Arbeitnehmern werden je zur Hälfte durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Da diese aber nicht ausreichen, kommen jährliche Zuschüsse von mehr als 100 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt dazu. Beamte, Richter, Berufssoldaten und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten dagegen eine Pension vom Staat. Sie beträgt nach 40 Dienstjahren derzeit bis zu 71,75 Prozent des während der letzten zwei Jahre vor der Pensionierung bezogenen Bruttogehalts. Auch die Finanzierung der Beamtenpensionen schmälert den Spielraum in den Haushalten von Bund und Ländern.

Wenn dann wieder einmal die Interviewer der Rundfunkanstalten auf den Straßen unterwegs sind, trifft dumm auf dumm. Es ist unwahrscheinlich, dass die Fernseh- und Rundfunkleute mit der Materie Beamtenrecht vertraut sind. Noch weniger ist das von der Masse Volk zu erwarten. Die Leute stimmen selbstverständlich zu, wenn man sie fragt, ob sie es für ungerecht halten, dass Beamte höhere Ruhensbezüge bekommen, als das Tarifpersonal. Sie sind aber vorher nicht befragt worden, ob sie es auch gut finden, dass Beamte ein Leben lang weniger verdienen. Fragen Sie mal einen Anwalt, ob er bereit wäre, seinen Monatsverdienst gegen den eines Beamten einzutauschen. Vor allem im einfachen und mittleren Dienst, sind die Einkommensunterschiede deutlich. Das geht soweit, dass ein Fabrikarbeiter seiner Tochter verbietet, Kontakte zu jungen Beamten aufzunehmen. Originaltext: „Die können ja nix verdienen“.

Wenn sich in diesen Tagen also mal wieder das Journalistenheer mit dem Thema beschäftigt, sind auch wohltuende Stellungnahmen dabei und man kann sehen, sie haben sich mit dem Thema beschäftigt.

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bezahlung-von-beamten-mehr-anreize-f%C3%BCr-weniger-dienst-nach-vorschrift/ar-AA1EIfaY?ocid=mse 

https://www.focus.de/kultur/kino_tv/suedekum-im-zdf-beamte-retten-unsere-rente-nicht-der-schluessel-liegt-woanders_f0f25caa-689a-4bbf-9a51-7ef106e7bdf1.html

Zitat: Deutschland steht vor einer Verwaltungsreform – wenn es nach Schwarz-Rot geht. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das öffentliche Dienstrecht „grundlegend“ zu reformieren. Unflexible Einstiegsvoraussetzungen für die Verwaltung sollen künftig ebenso der Vergangenheit angehören wie die starre Vergütung der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes. Die Koalitionäre versprechen, in Zukunft „leistungsorientierte Komponenten, höhere Entscheidungsfreude und Beiträge zur Entbürokratisierung“ bei der Bezahlung zu berücksichtigen.

Der Ökonom Jens Südekum analysierte im ZDF-"Morgenmagazin", warum der Renten-Vorstoß von Bärbel Bas keine Rettung wäre. Laut Südekum sei es positiv, "dass das Thema Rente so früh angesprochen wird", da es im Koalitionsvertrag "kaum zu finden war". dass Beamte und Selbstständige nicht unsere Renten-Rettung sind – und welche Sofort-Maßnahmen stattdessen helfen.

Südekum: "Wenn man die Pensionszusagen jetzt kassiert, dann wird so gesehen der Staatsdienst unattraktiver"

Da nur Neuverbeamtete in die Rentenversicherung mitaufgenommen werden könnten, wären Auswirkungen ohnehin erst in zehn bis 15 Jahren spürbar, so der Ökonom weiter. Zudem ergebe sich ein weiteres Problem – Stichwort Pensionszusagen – wie Südekum an einem Beispiel erklärte: "Jemand, der Jurist oder Staatsanwalt wird, verdient in der Regel deutlich schlechter als etwa die privatwirtschaftlich organisierten Kollegen, Rechtsanwälte zum Beispiel. Das ist teilweise wegen der Pensionszusagen so. Wenn man die jetzt kassiert, dann wird so gesehen der Staatsdienst unattraktiver. Und dann würden viele sagen, damit ich überhaupt noch in den Staatsdienst gehe, möchte ich dann aber auch direkt bessere Bezüge, bessere Gehälter haben."

 

Bas Rentenvorstoß "populistische Schauspielerkunst"

"Das ist rein populistische Schauspielerkunst", urteilt Rentenökonom Bernd Raffelhüschen, Professor für Finanzwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, im Gespräch mit FOCUS Online: "Frau Bas hat überhaupt keine Möglichkeit das umzusetzen." 

Was er meint: Die meisten Beamten sind bei den Ländern beschäftigt, das heißt, für sie gilt Länderrecht. "Ohne den Bundesrat kriegt sie das nicht durch und das ist unwahrscheinlich", so Raffelhüschen. 

Auch er warnt vor den Folgen des Vorschlags für das Rentensystem: "Die Beamten sind ein alter Teil der Bevölkerung und wenn Sie deren Pensionsansprüche aus der Rentenkasse finanzieren wollen, schieben Sie die Granate, die im Moment auf den Länderhaushalten liegt, in den Schoß der Rentenversicherung." 

Wenn wir uns nun abschließend mit der Rolle der Frau Bas beschäftigen, macht sich große Enttäuschung breit. Man sollte von Politikern in Spitzenpositionen mehr Staatsbürgerkunde erwarten. Sie zieht die komplette SPD runter. Ihre Wirkung auf die Wähler bleibt abzuwarten. Wenn sich die gesamte Dämlichkeit politischer Äußerungen in der Bevölkerung spiegelt, kann sie ja so weitermachen.

Wenn Deutschland Pech hat, werden meine Befürchtungen wahr. Die AfD wird über kurz oder lang die Regierungsgeschäfte übernehmen. Alles andere können Sie sich selbst ausmalen.

 

Gestatten Sie mir noch ein persönliches Schlusswort. Es ist vielleicht ein wenig unfair von mir, mich über das Nichtwissen der Bevölkerung zu mokieren. Ich war vierzig Jahre lang Beamter im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst. Von daher kenne ich mich natürlich aus. Andernfalls wäre ich eventuell auch einer von denen, die glauben, die Pension der Beamten wäre zu hoch. Wir sollten aber daraus lernen, alle wichtigen Fakten zu kolportieren, damit es nicht mehr zu Fehleinschätzungen und dämlichen Leserbriefen kommt. Machen Sie es gut.

Heinz Elflein

15.05.2025