Cannabis

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Am 22. März 2024 wurde das Cannabisgesetz im Bundesrat beraten und gebilligt. 

Es hat heiße Diskussionen darüber gegeben. Ich persönlich kenne niemanden, der das Gesetz befürwortet. Unser Hausarzt hat – vergeblich – gehofft, dass der Bundespräsident das Gesetz nicht unterschreibt. Im hier nachfolgenden Text in der Länge von etwa 4 DINA4-Seiten haben ich zusammengefasst, wie sich der Gesetzgeber den Umgang mit Cannabis vorstellt. Es ist erforderlich, dies zu lesen, wenn es zu einer eigenen, ausgewogenen Meinungsbildung beitragen soll.

Vom Bundesministerium für Gesundheit (Zitat, Auszug))

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Gesetz nach seinem Inkrafttreten hinsichtlich seiner gesellschaftlichen Auswirkungen evaluiert wird. Bereits 18 Monate nach Inkrafttreten soll eine erste Evaluation vorgelegt werden, die die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz im ersten Jahr, einschließlich der Auswirkungen auf das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen betrachtet. Ein Zwischenbericht zu den Auswirkungen des Gesetzes, einschließlich der Auswirkungen auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität unter Einbeziehung der Expertise des Bundeskriminalamtes, soll nach zwei Jahren vorliegen. Vier Jahre nach Inkrafttreten soll eine umfassende und abschließende Evaluation vorgelegt werden.

Wie schädlich ist Cannabis?

Wie ein Mensch auf die Inhaltsstoffe von Cannabis reagiert, ist individuell sehr unterschiedlich und wenig berechenbar. Faktoren sind u.a. individuelle Empfindlichkeit, Stimmungslage, Konsumart, Gesundheitszustand, Mischkonsum, und Vorerfahrungen. Für die Intensität und Dauer der Effekte ist insbesondere auch die aufgenommene Menge der Cannabis-Inhaltsstoffe maßgeblich. Akut (innerhalb von Stunden bis Tagen) können nach Cannabis-Konsum an Nebenwirkungen auftreten Angst- und Panikgefühle, Orientierungslosigkeit, verminderte Reaktionsfähigkeit, Erinnerungslücken, depressive Verstimmung, Herzrasen, Übelkeit oder Schwindel und Halluzinationen. Bei länger andauerndem Konsum können psychische Störungen wie Depressionen und Psychosen auftreten, insbesondere bei Menschen mit Vorerkrankungen oder mit einer besonderen Empfindlichkeit für diese Erkrankungen. Zudem besteht das Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind aufgrund des Reifeprozesses des Gehirns bis zu einem Lebensalter von 25 Jahren besonders anfällig für psychische, physische und soziale Auswirkungen eines langfristigen, aber auch eines kurzfristigen Cannabiskonsums. Vor allem der Inhaltsstoff THC kann die Gehirnentwicklung stören.

Es konnte ein Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum bei Jugendlichen und schulischen Leistungen und Ausbildungsniveau gezeigt werden. Cannabis-Konsumierende haben eine höhere Schulabbruchrate, eine geringere Beteiligung an universitärer Ausbildung und weniger akademische Abschlüsse. Die Effekte sind stärker bei frühem Beginn des Konsums und hohem Konsum.

Dürfen Minderjährige künftig Cannabis erwerben und konsumieren?

Nein. Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis ist für Minderjährige weiterhin verboten. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche wird bestraft. Andere Handlungen, die für Erwachsene strafbar sind, sind auch für Jugendliche strafbar (z.B. unerlaubtes Handeltreiben). Wenn Kinder oder Jugendliche gegen das Verbot verstoßen, soll die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde die Personensorgeberechtigten darüber informieren. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen ist zudem der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu informieren. Dieser hat darauf hinzuwirken, dass die jeweiligen Kinder oder Jugendlichen geeignete Frühinterventionsmaßnahmen oder vergleichbare Maßnahmen auch anderer Leistungsträger in Anspruch nehmen.

Kinder und Jugendschutz

Keine Zulassung von Anbauvereinigungen im Abstand von weniger als 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen.

  • Beschränkung des öffentlichen Konsums von Cannabis: kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren; kein Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite von Anbauvereinigungen; kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr; kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. Eine Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das zum Zwecke des Eigenkonsums angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen. Das kann beispielsweise erreicht werden, indem Cannabispflanzen sowie geerntetes Haschisch und Marihuana in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden. Zudem dürfen keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft verursacht werden. Geruchsbelästigungen können z. B. durch Lüftungs- oder Luftfilteranlagen vermieden werden.

Jeder Teilnehmende am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein; die Straßenverkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben. Die Fahrerlaubnis ist künftig nur noch zu verneinen oder zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder -missbrauch vorliegt. Ein Missbrauch von Cannabis ist wie bei Alkohol dann anzunehmen, wenn die Betroffenen nicht zwischen dem Führen eines Kraftfahrzeugs und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Konsum hinreichend sicher trennen können.

Für Minderjährige sind die Verhaltensweisen, die bisher strafbar waren, weiterhin verboten, insbesondere Besitz, Anbau und Erwerb von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken.

So, wenn Sie hier lesenderweise angekommen sind, sind Sie in der Lage, dies einigermaßen emotionsfrei zu bewerten. Ich muss zugeben, fürchterlich geschimpft zu haben, als ich von der Freigabe von Cannabis hörte. Was hat uns die Ampelregierung da wieder eingebrockt? Immerhin bewundere ich den Mut, das Drogenproblem in Deutschland lösen zu wollen. Die Zukunft wird zeigen, ob es ansatzweise gelingt.

Bauchschmerzen macht mir der Gedanke, wie die Polizei kontrollieren soll, ob die Restriktionen des Gesetzes eingehalten werden. Ich denke da an die vorgeschriebene Entfernung der Konsumenten von Schulen oder an bekiffte Autofahrer. Aber diese Zustände haben wir schon heute, vor Einführung des Gesetzes, das das ja unterbinden möchte. Es dürften die größten Schwachstellen des Gesetzes sein, effektive Kontrollen zu ermöglichen. Ob Personen, die bisher drogenfrei waren, animiert werden, es doch jetzt zu versuchen, dürfte auch ein Thema sein.

Besser wäre es, den Import von Rauschgiften prinzipiell zu unterbinden, aber das hat sich leider als unmöglich erwiesen.

Es ist aber nicht das einzige Thema, bei dem das Verhalten von Menschen anderen Menschen Unheil bringt. Die Aussicht auf viel Geld wiegt aber leider höher, als Menschlichkeit.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass wir mit Leuten, die Rauschgift konsumieren, heute und in Zukunft nix zu tun haben wollen. Gefestigte Persönlichkeiten sind die Kiffer nicht und sie bringen andere Personen in Gefahr, je nach Verhaltensweise.

Heinz Elflein

14.04.2024

Kommentare meiner Leser:

Waltraud:

Cannabis macht die Birne hohl. In zig Jahren hat das Land lauter Psychos bei den Doktoren. Ich kenne einen der bekommt schon seit jungen Jahren Rente. Der hat sich krank gekifft.

Raimund:

wir werden von Polidioten regiert. Polidioten sind schlechte Menschen, die den Öffentlichen Aufgaben, die sie regeln sollen, weder charakterlich noch intellektuell gewachsen sind. Das was in den letzten zwanzig Jahren politisch passiert ist, ist katastrophal für die menschliche Gemeinschaft und irreparabel. Wie heißt es in der Bibel: „Der Herr betrachtete das Menschenwerk, war erzürnt und mache alles neu!“

Ihre Ausarbeitung zum THC-Problem habe ich mit Interesse gelesen. Es ist der vergebliche Versuch Verständnis für diese Polidioten herbei zu schreiben, nach dem Motto: „Schaun wir mal, dann sehn wir schon!“
Nur so am Rande notiert, möchte ich Ihnen entgegenhalten, doch mal die Folgen der von den Briten erzwungenen Freigabe des Opiumhandels in China und so dann im gesamten ostasiatischen Raum zu betrachten.
Riskieren Sie auch mal den Blick in die heutige US-Gesellschaft. 40 Mill. Menschen leben verwahrlost auf der Straße und zwar vorwiegend in den „modernen“ Bundesstaaten.
Nein, „Kiffen ist keine Befreiung, kiffen ist schnelle Flucht in den Rausch einer zügellosen Traumwelt!“ Am Ende steht die körperliche, geistige und vor allem ethische Verwahrlosung

Eberhard:

Alles, was da geschrieben steht, kann nur bei einer Überprüfung kontrolliert werden. Damit ist das Gesetz völlig unkontrollierbar.

Margit: 

als wären Cannabiskonsumenten Verbrecher. Ihr wollt mit solchen Leuten nichts zu tun haben. Wie sieht's aus mit Alkoholkonsumenten? Solange man ohne weiteres Alkohol und Tabak überall legal kaufen kann, braucht man Cannabis auch nicht verbieten. 

 

https://portal.uni-koeln.de/universitaet/aktuell/koelner-universitaetsmagazin/unimag-einzelansicht/alkohol-oder-cannabis