Einbürgerungen

und doppelte Staatsbürgerschaft

Als ich kürzlich die Wahl in der Türkei im TV sah, drängte sich mir eine Frage auf. Was halten die Türken eigentlich von der freiheitlich demokratischen Grundordnung und wieso kann ein Politiker wie Erdogan die Mehrheit der Stimmen erringen? Die Antwort darauf konnte ich mir selbst geben. Wenn man dann noch bedenkt, dass türkische Wähler, die in Deutschland wählen dürfen, zu zwei Dritteln Erdogan gewählt haben, weiß man genug. Ich möchte das garnicht kommentieren, müsste sonst zu deutlichen Vokabeln greifen.

 

Die Ampel-Pläne werden Probleme mit Deutsch-Türken verschärfen. Ihre Einstellung zu Erdogan zeigt viel zu ihrer Einstellung zum freiheitlichen Rechtsstaat. Wer sich bisher nicht hundertprozentig mit Deutschland identifizieren wollte, wird mit dem neuen Gesetz mit einem Zweitpass belohnt.

 

Aber was hat das mit dem deutschen Staatsbürgerrecht zu tun? Viel, denke ich. Und dann erst recht, wenn Frau Faeser von der SPD mit ihrer Vorlage für eine neue Fassung die Mehrheit im Bundestag erringen wird. Was der liebe Gott und ich verhindern möchten. Aber da haben wir beide wohl keine Chance, entschuldigen Sie die Blasphemie.

 

Gegen ein neues Staatsbürgerrecht habe ich im Prinzip nichts einzuwenden. Mich stört nur ganz fürchterlich die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft. Nicht nur mich und ich sehe die Gefahr, dass sich der Wähler aufgrund der fehlenden Sensibilität der Ampel vermehrt rechtsradikalen Parteien zuwendet. Ist ja schon genug nach dem Motto „Wir schaffen das“ geschehen.

 

Menschen aus dem Ausland, die schon lange legal in Deutschland leben, sollen schneller zu Staatsbürgern werden - wenn sie ihren Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen bestreiten können.

Im Falle besonderer Integrationsleistung (wie etwa ehrenamtliches Engagement, besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen) soll eine Verkürzung auf 3 Jahre Einbürgerungsfrist möglich sein. Ebenfalls soll sich ändern, dass Einbürgerungsbewerber ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgeben müssen. Dies soll die Einbürgerung erleichtern und doppelte Staatsbürgerschaften sollen grundsätzlich möglich sein. 

Zitat: "Vor allem auf Drängen der FDP wurde der Entwurf noch einmal nachgeschärft. In der Neufassung wird nun klarer geregelt, dass bestimmte Straftaten eine Einbürgerung ausschließen. Ausdrücklich genannt werden etwa rassistische, menschenverachtende oder antisemitische Handlungen - und die Staatsanwaltschaft muss künftig die Einbürgerungsbehörde auf Anfrage über solche Taten informieren."

Warum soll häufiger die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt sein?

Der so genannte Doppel-Pass soll mit der Reform künftig von der Ausnahme zur Regel werden. Die Eingebürgerten sollen prinzipiell ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten dürfen. Bislang war die doppelte Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen möglich. Diese bisherige Regelung entspreche nicht mehr der Praxis, heißt es in dem Entwurf. Zugewanderte würden mit der Reform nicht mehr gezwungen, "einen Teil ihrer Identität aufzugeben".

Mit Verlaub, mir ist die Befindlichkeit nichtdeutscher Personen wichtig, aber zweitrangig. Und „Zugewanderte“ sind nicht in Deutschland geboren.

Anrecht auf die doppelte Staatsbürgerschaft haben bislang unter anderem:

  • Menschen, deren Herkunftsland die alte Staatsbürgerschaft nicht zurücknimmt (z.B. Iran, Afghanistan, Marokko)

  • Kinder von Eltern mit deutscher und anderer Staatsbürgerschaft

  • Flüchtlinge, z.B. wenn ihnen im Heimatland Verfolgung droht

  • eingewanderte Israelis

Derzeit leben in Deutschland knapp 1,5 Millionen Türken ohne deutschen Pass. Das ist etwa jeder achte Ausländer. Für viele von ihnen ist die türkische Staatsbürgerschaft Ausdruck ihrer Identität, daher wollen sie sie nicht aufgeben und sich nicht einbürgern lassen. Das finde ich einen klaren Standpunkt. Warum soll man das ändern?

Wie geht es jetzt weiter mit dem Gesetzentwurf?

Bei dem Entwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) handle es sich um die "finale Einigung" der Ampel-Partner, hieß es aus Koalitionskreisen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren und der Verbändeanhörung könnten sich aber noch kleinere Änderungen ergeben.

Bis zum Sommer soll das Kabinett den Gesetzesentwurf verabschieden. Anschießend berät und entscheidet der Bundestag.

Bisher habe ich hartnäckig allen Versuchen interessierter Kreise widerstanden, meine Wahlentscheidung zur letzten Bundestagswahl zu bedauern. Mit dem Argument, die Kombination Söder und Laschet wäre die schlechtere Wahl gewesen.

Frau Faeser hat es aber nun geschafft. Die rote Linie ist mit dem neuen Einbürgerungsrecht für mich überschritten. Mal schauen, ob es dann in NRW eine Wahlliste für Unzufriedene gibt, die nicht mit „A“ beginnt.



Heinz Elflein

20.05.2023